Milliardenentlastung für Kommunen
Auch die Kommunen leiden unter der Corona-Pandemie: Ihnen brechen wichtige Einnahmen aus der Gewerbesteuer weg. Nun hat der Bundestag Milliardenhlfen beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend Milliardenhilden für die Kommunen beschlossen. Der Grund: Durch die Corona-Krise ist die Lage vieler Firmen angespannt und die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen eingebrochen. Der Bund wird im laufenden Jahr Gewerbesteuerausfälle in Milliardenhöhe kompensieren. Zudem beteiligt er sich langfristig stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern.
Für beide Maßnahmen war eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Dabei geht es um eine einmalige Ausnahmeregelung für das Jahr 2020. Für diesen Schritt waren eine Zweidrittel-Mehrheit und damit Stimmen aus der Opposition erforderlich. Am heutigen Freitag (18.09.) folgt die Abstimmung im Bundesrat; mit einer Zustimmung wird gerechnet.
Die Finanzhilfen für die Kommunen bedeuten für den Bund Mehrausgaben im Jahr 2020 von 6,1 Milliarden Euro. Für die Länder führt das zu einer Mehrbelastung in Höhe von 4,8 Milliarden Euro. Die Mittel sollen einen Investitionsstopp der Kommunen verhindern. Coronabedingte Auftragseinbrüche hätten gravierende Folgen für Bau und Handwerk.
Die stärkere Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Unterkunft bei der Grundsicherung von Arbeitssuchenden wird mittelfristig mit 3,4 Milliarden Euro veranschlagt. Dafür musste ebenfalls das Grundgesetz angepasst werden, da sich der Bund bisher mit höchstens 49 Prozent an bundesweiten Ausgaben für Unterkunft und Heizung beteiligen konnte. Dies ist nun bis zu einer Grenze von 75 Prozent möglich. PM
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