Nach Verwirrung: Potsdam zieht Corona-Notbremse
Öffnen, nicht öffnen, Ermessensspielraum: Am Mittwoch war die Verwirrung in der Landeshauptstadt groß. Das Land Brandenburg stellt nun klar: Die „Notbremse“ wird gezogen, Schließungen werden angeordnet.
Anfang März hatten Bund und Länder eine „Notbremse“ für Lockerungen vereinbart: Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die kritische Marke von 100 Ansteckungen pro 100.000 Menschen, müssen Lockerungen nach zwei Tagen wieder rückgängig gemacht werden. Dieser Entwurf ist auch Teil der derzeit debattierten „Bundesnotbremse“, die am Donnerstag vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Potsdam befindet sich wieder oberhalb dieser kritischen Marke; Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hatte am Mittwoch jedoch entschieden, Läden und Museen zunächst offenzuhalten. Dem erteilt das Land Brandenburg nun eine Absage.
Mit der nun verspätet gezogenen Notbremse dürfen ab Freitag (23. April) Einzelhandelsgeschäfte – bis auf Läden für Waren des täglichen Bedarfs – und auch Museen nicht mehr öffnen. Auch gelten wieder schärfere Kontaktbeschränkungen, so die Stadtverwaltung am Donnerstagvormittag. Vorausgegangen war ein Streit mit dem Land, weil Potsdam die Notbremse zunächst nicht umsetzen wollte.
Zunächst hatte sich Oberbürgermeister Mike Schubert für eine strenge Auslegung von Corona-Bestimmungen ausgesprochen, noch zuletzt von „Unsinn“ gesprochen, dass die Geschäfte bei absehbar steigender Inzidenz über 100 wieder öffnen können. Noch am Montag, als die Corona-Werte in Potsdam wieder über die kritische Marke stiegen, teilte die Stadt auf ihrer Internetseite mit: „Sollte der Grenzwert 100 an drei Tagen in Folge überschritten werden, tritt die in der Landes-Eindämmungsverordnung geregelte ,Notbremse‘ in Kraft.“
Am Mittwoch (20. April) folgte die Kehrtwende: Dies begründete Stadtsprecher Jan Brunzlow am Donnerstag damit, dass in den Corona-Regeln des Landes stehe, dass die Notbremse gezogen werden müsse, wenn die 100er-Marke „für mindestens drei Tage“ überschritten werde – hier gebe es aus Sicht der Stadt Spielräume. So schrieb Schubert eine E-Mail an das Gesundheitsministerium. Potsdam wolle gern mit Blick auf das angekündigte und dann bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz seine Läden offenhalten, gerne auch mit Testpflicht. Sonst müsse der örtliche Einzelhandel „wahrscheinlich für ein bis zwei Tage (Donnerstag; Freitag) schließen“, um dann nach der neuen Bundesverordnung „ab Samstag mit Terminvereinbarung und Testung wieder zu öffnen“, so Schuberts Sorge. Dieses Verfahren würde „zu erheblichem Unverständnis und ggf. zu Verwirrung führen“.
Allerdings wurde keine Stellungnahme des Landes Brandenburg abgewartet: Schon am Mittwochnachmittag teilte Stadtsprecher Brunzlow mit: „Auch am Donnerstag gelten in Potsdam die gleichen Regeln wie in den vergangenen Tagen, es wird keine neuen Einschränkungen geben.“ Das wurde am späten Nachmittag auch auf der Internetseite der Stadt verkündet: „Der Einzelhandel in Potsdam bleibt am Donnerstag weiter geöffnet.“ Die Wirtschaftsförderung im Rathaus habe selbst zum Beispiel die Einkaufpassagen in Potsdam informiert, dass am Donnerstag nun geöffnet bleiben könne, hieß es weiter.
Um 19 Uhr teilte das Landesgesundheitsministerium jedoch per E-Mail mit: Die Vorschrift der Eindämmungsverordnung erlaube keinen Spielraum und löse einen Automatismus aus. Potsdam muss sich demnach an die Notbremse halten. Das sickerte am Mittwochabend auch an die Medien durch, während Oberbürgermeister Schubert die Absage des Ministeriums nach eigenen Angaben noch nicht erhalten hatte. Am Donnerstag bestritt Stadtsprecher Jan Brunzlow auch, dass es eine Entscheidung für das Offenhalten der Läden gegeben habe: „Bis zur Antwort des Landes und der Entscheidung heute Morgen blieb es beim Status Quo.“
Schubert verteidigte am Donnerstag sein Vorgehen: Man habe vermeiden wollen, ab Donnerstag die Geschäfte schließen zu müssen – denn mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene könnten sie vermutlich bald wieder öffnen. „Den dadurch entstehenden Eindruck von Hü und Hott der staatlichen Ebenen binnen ein oder zwei Tagen wollten wir vermeiden, weil es nicht zu mehr Nachvollziehbarkeit und Vertrauen der Bevölkerung in die Entscheidungen beiträgt“, so Schubert in seiner Stellungnahme. Und: „Unser Ansinnen war, gerade zu mehr Nachvollziehbarkeit und Klarheit des Handelns beizutragen. Ich bin und bleibe bei der Bekämpfung der Pandemie ein Verfechter einer klar am Schutz der Gesundheit ausgerichteten Linie, die nachvollziehbar ist um das Vertrauen der Bevölkerung in staatliches Handeln nicht zu gefährden.“ Gleichwohl müssen die Läden nun ab Freitag wieder schließen. Stadtsprecher Brunzlow sagte auf Anfrage, man werde nun wie auch in den vergangenen Monaten ein Sonderamtsblatt, in dem solche Bekanntmachungen veröffentlicht werden müssen, erstellen lassen. „Dort wird die Überschreitung, wie gefordert, öffentlich bekannt gemacht. Am Tag darauf gelten die Regeln – also ab Freitag.“ PM/ph
Bild: Redaktion