Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus tritt in Kraft
Baustaatssekretär Uwe Schüler hat am 7. Dezember im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburgischen Landtages die neue Mietwohnungsbau-Förderrichtlinie vorgestellt. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird die Rahmenbedingungen für die soziale Wohnraumförderung weiter verbessern. Eine der wesentlichen Anpassungen besteht in der Einführung einer dritten Einkommensgrenze für Mieterinnen und Mieter, die eine Wohnung anmieten möchten, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.
Staatssekretär Uwe Schüler: „Von der neuen Richtlinie für die Mietwohnraumförderung profitieren nicht nur die Wohnungswirtschaft und die private Bauwirtschaft. Sie kommt am Ende den Mieterinnen und Mietern zugute. So werden zum Beispiel die Fördersätze nochmals erhöht. Die Laufzeit der zinsfreien Darlehen, die an den Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung gekoppelt ist, wird auf bis zu 35 Jahre verlängert. Das schafft Anreize für den sozialen Wohnungsbau. Mit der Einführung einer dritten Einkommensgrenze unterstützen wir die Mieterinnen und Mieter direkt. Je nach Gemeinde und Höhe der Mietobergrenze im sozialen Wohnungsbau können in dieser Stufe die Einkommensgrenzen um bis zu 60 Prozent überschritten werden. Damit trägt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung dem Umstand Rechnung, dass der frei finanzierte Wohnungsmarkt in Teilen des Berliner Umlandes selbst für Mieterinnen und Mieter mit mittleren Einkommen kaum noch bezahlbar ist.“
Eine weitere Einkommensgrenze wird angepasst. Je nach Gemeinde und Mietobergrenze pro Quadratmeter ist in dieser Stufe eine Überschreitung der Einkommensgrenze für den Bezug eines Wohnberechtigungsscheines um bis zu 40 Prozent möglich. Bislang waren es 20 Prozent.
Die Fördersätze der Baudarlehen und Zuschüsse werden entsprechend der neuen Richtlinie ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Wurden zum Beispiel im Neubau bislang inklusive Klimabaustein maximal 3.100 Euro Förderung pro Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung gestellt, sind es nun maximal 3500 Euro.
Staatssekretär Uwe Schüler: „Die Wohnungsbauoffensive der Landesregierung wurde 2023 mit einem geplanten Fördervolumen von rund 176 Millionen Euro erfolgreich fortgesetzt. Die Schaffung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung ist unser Ziel. Die neue Mietwohnungsbau-Förderrichtlinie trägt diesem Ziel Rechnung, denn sie sorgt für eine weitere Verbesserung der Bedingungen für Wohnungswirtschaft und Mieter.“
Die Förderrichtlinien für die Wohneigentumsförderung und die Wohnraumanpassungen befinden sich gegenwärtig in der Abstimmung. Sie werden nach ihrer Fertigstellung Anfang des Jahres 2024 die Möglichkeiten der Wohnraumförderung im Land Brandenburg komplettieren.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle informiert ab sofort über die neuen Fördermöglichkeiten.