Verbraucherzentrale: Senkung der Mehrwertsteuer weiterreichen
Wegen der Corona-Krise hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene in einem milliardenschweren Konjunkturpaket beschlossen, unter anderem den Mehrwertsteuersatz zu senken. Von Juli bis Dezember 2020 soll der volle Steuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden, während der reduzierte Steuersatz von 7 vorübergehend auf 5 Prozent reduziert wird. Die Maßnahmen müssen noch im Bundestag sowie im Bundesrat beschlossen werden; allgemein wird hier mit einer Zustimmung gerechnet.
Dabei soll die Mehrwertsteuersenkung Verbrauchern zu Gute kommen. Sie ist nicht als Unternehmergeschenk konzipiert, so die Verbraucherzentrale Brandenburg. Für Unternehmen seien andere Elemente vorgesehen. Trotzdem würden aus der Wirtschaft bereits erste Stimmen laut, dass Handel und Dienstleister das Geld lieber selbst behalten möchten, warnt die Beratungsstelle. Als Grund werde genannt, dass eine Weitergabe der Steuersenkung an die Verbraucher über reduzierte Preise kurzfristig nur schwer realisierbar sei.
Dazu meint Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Die Mehrwertsteuer belastet den Endverbraucher. Wird sie reduziert, dann erwarten wir von fairen Unternehmen, dass sie das in Form von Preissenkungen konsequent an ihre Kunden weitergeben. Wenn Anbieter das nicht tun, bereichern sie sich unberechtigt und untergraben eine sinnvolle Maßnahme zur Unterstützung der Verbraucher.“
Unterdessen geht die Verbraucherzentrale den Verbraucher-Beschwerden in der Corona-Zeit weiterhin nach. Fragwürdige Geschäfte, die von der aktuellen Lage profitieren, können unter www.verbraucherzentrale.de/beschwerde in der Beschwerde-Box gemeldet werden. Außerdem hat die Einrichtung ihr telefonisches Angebot ausgeweitet. Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 – 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung vereinbart werden. PM
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