Versand der Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl in Berlin beginnt heute
Am Freitag, den 10. Januar, hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) die Wählerverzeichnisse für die vorgezogene Bundestagswahl aus dem Berliner Einwohnermelderegister erstellt.
Wahlberechtigt sind demnach 2.425.618 Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Das sind gut 30.000 Personen weniger als bei Erstellung der Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl am 26. September 2021. Bis zum Wahltag am 23. Februar wird sich die Zahl der Wahlberechtigten aufgrund von Streichungen und Neuaufnahmen in die von den Bezirken geführten Wählerverzeichnisse noch leicht verändern. Personen, die bisher nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können noch bis zum 2. Februar ihre Eintragung bei dem für sie zuständigen Bezirkswahlamt beantragen.
Nachdem die Wählerverzeichnisse erstellt wurden, beginnt heute am 13. Januar der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten. Die Zustellung wird im Zeitraum zwischen 14. Januar und dem 1. Februar erfolgen. Der komfortabelste Weg zur Beantragung von Briefwahlunterlagen führt über die Nutzung des QR-Codes, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Die für die Beantragung benötigten Daten werden durch den Scan des QR-Codes bereits im entsprechenden Onlineformular eingetragen. Der Antrag muss dann nur noch bestätigt werden.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl beantragt werden. Die Beantragung ist auf elektronischem Weg über den Link auf der Website des Landeswahlleiters für Berlin oder formlos auf schriftlichem Weg möglich. Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag vor der Wahl, den 21. Februar, bis 15 Uhr, gestellt werden. Die Onlinebeantragung von Wahlscheinen ist von heute an bis einschließlich 18. Februar freigeschaltet.
Die Briefwahlunterlagen können allerdings nicht sofort nach Beantragung an die Wählerinnen und Wähler verschickt werden. Der Druck der Stimmzettel kann erst nach Zulassung der Wahlvorschläge durch Beschluss des Landeswahlausschusses und des Bundeswahlausschusses am 30. Januar erfolgen. Daher beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen Anfang Februar. Erst dann können die Briefwahlunterlagen vom Bezirkswahlamt nach Hause oder an eine von der wahlberechtigten Person anzugebenden Wunschadresse geschickt werden. Dies geschieht so schnell wie möglich. Die Briefwahlunterlagen sollten dann unverzüglich nach Zusendung ausgefüllt und dem zuständigen Bezirkswahlamt zugleitet werden. Die Adresse des Amtes befindet sich auf dem Wahlbrief. Zur Vermeidung von Postlaufzeiten – insbesondere kurz vor dem Wahltag 23. Februar – wird empfohlen, den roten Wahlbrief in dem darauf angegebenen Bezirkswahlamt abzugeben oder in dessen Briefkasten einzuwerfen.
Wahlberechtigte, die am Wahltag, dem 23. Februar, verhindert sind, haben alternativ die Möglichkeit in einer Briefwahlstelle ihres Bezirkes gleich vor Ort brieflich zu wählen. Die Briefwahlstellen bieten zur vorgezogenen Bundestagswahl berlineinheitliche Mindestöffnungszeiten an. Diese sind von Montag, den 10. Februar, bis Donnerstag, den 20. Februar – mit Ausnahme des Wochenendes – jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Samstag, den 15. Februar, ist berlinweit eine Öffnungszeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr garantiert. Am Freitag vor der Wahl, den 21. Februar, sind die Briefwahlstellen von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus bieten manche Bezirke erweiterte Öffnungszeiten an. Die genauen Zeiten sind auf der Wahlbenachrichtigung und auf der Website des Landeswahlleiters für Berlin ersichtlich.
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