Heizen mit dem Champagner der Energiewende
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien spielt eine zentrale Rolle darin. Die Nutzung von Wasserstoff statt Erdgas ist eine der möglichen Optionen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ordnet das Heizen mit Wasserstoff ein und erläutert, wie sinnvoll der Einbau einer „Wasserstoff-ready“-Heizung ist.
Wasserstoff als Hoffnungsträger
Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf außerhalb von Neubaugebieten zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. „Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent“, erläutert Jens Krumnow von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wasserstoff ist dabei der Hoffnungsträger, um zukünftig klimaschonend und ohne Ausstoß von Treibhausgasen mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen zu heizen.
„Wasserstoff-ready“ heißt nicht zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen
Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready“ sind und einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden. „Aktuell gibt es aber keine Heizungen zu kaufen, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können“, so Energieberater Jens Krumnow. Fachleute sprechen von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas beimischen könnte. Um ab 2040 ausschließlich oder auch nur zu 60 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Hinzu kommt, dass bei der Umstellung des bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen mit 100 Prozent Wasserstoff heizen müssten.
Champagner der Energiewende
Wasserstoff ist zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Dies wird sich in den nächsten Jahren auch so schnell nicht ändern, da nur wenige Produktionsstätten existieren. Selbst bei einem Ausbau der weltweiten Produktionskapazitäten und einer größeren Verfügbarkeit wird im Gebäudebereich nur wenig Wasserstoff ankommen, da in der Industrie sowie im Luft- und Schwerlastverkehr ein noch viel größerer Bedarf besteht. „Wasserstoff ist der Champagner der Energiewende, da er ein knappes Gut ist und auch zukünftig vergleichsweise teuer bleiben wird“, so Jens Krumnow.
Vorsicht beim Kauf einer „Wasserstoff-ready“ Heizung
Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät insgesamt zur Vorsicht. Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Gebäude in einem sogenannten „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch nicht. „Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist“, erklärt Energieberater Krumnow. Außerdem empfiehlt er eine unabhängige Energieberatung, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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