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Corona: Diese Maßnahmen gelten für die Region

Region. Angesichts der Corona-Krise verschärfen die Brandenburger Landesregierung und der Berliner Senat die Beschränkungen für den öffentlichen Raum. Seit Montag, 23. März, dürfen öffentliche Orte nicht betreten werden – diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich 5. April. Dieses Verbot gestattet jedoch Ausnahmen: Arbeitswege, Besuche bei Ärzten sowie dringende Therapietermine, Einkäufe, besuche bei Tierärzten, Abgabe von Blutspenden, den Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts bei Kindern, den Besuch alter und kranker Menschen sowie unterstützungsbedürftiger Kinder und Erwachsener. Dabei sind allerdings Einschränkungen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu beachten. Ebenfalls von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen sind Besuche zur Begleitung Sterbender sowie von Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, Sport oder Bewegung im Freien sowie die Wahrnehmung dringender Termine bei Behörden, Anwälten oder Gerichten.

Öffentliche Orte sind bis auf Weiteres gesperrt. Auch Spielplätze sind davon betroffen.

Bei diesen Ausnahmen ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Dabei muss, wenn möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Grundversorgung weiterhin möglich

Unterdessen müssen Gaststätten schließen – allerdings sind noch Liefer- und Abholdienste möglich. Für den Kunden bedeutet dies: Lieferung nach Hause oder Verkauf durch das Fenster. Vollständig schließen müssen unterdessen Handelseinrichtungen einschließlich Friseure oder Tattoo-Studios. Die Lebensmittelversorgung ist jedoch gesichert, denn Lebensmittel- oder getränkemärkte sind von diesem Verbot ausgenommen. Auch Drogerien, Apotheken und Waschsalons dürfen weiter öffnen. Discounter beginnen, Schutzmaßnahmen umzusetzen. So werden bei Lidl die Kassierer durch Plexi-Glasscheiben vor eventuellen Ansteckungen durch hustende Kunden geschützt; an den Eingängen wird der Zutritt reguliert, um dichte Menschenansammlungen zu vermeiden.

Öffentlicher Nahverkehr wird eingeschränkt aufrechterhalten

Der Personenverkehr in der S-Bahn geht spürbar zurück. Neben der S26 ab Teltow Stadt werden die S45 und S85 daher eingestellt.

Die Reduzierung des öffentlichen Lebens wirkt sich auch auf den Nahverkehr in der Region aus: Die Berliner S-Bahn hat am Samstag den Betrieb auf den Linien S26, S45 und S85 eingestellt. Ab Teltow Stadt verkehrt somit nur noch die Linie S25 in Richtung Berlin-Waidmannslust. Dies bedeutet nur noch einen 20-Minuten-Takt in die Hauptstadt. Bis auf Weiteres bleibt die Anbindung Teltows an den Berliner Süden außerdem durch die BVG-Buslinie X10 gewährleistet. Ab Stahnsdorf stellt die Regiobus-Linie 623 im 20-Minuten-Takt die Anbindung nach Berlin-Zehlendorf sicher, ab Kleinmachnow außerdem die Linien 622 und 629. Dabei erfolgt der Busverkehr derzeit im nach dem Ferienfahrplan. ph