Links nach links, rechts nach rechts: Tipps für die Rettungsgasse
Staus und dichter Verkehr auf den Autobahnen gehören leider mit zum Ferienprogramm. Oft sind Baustellen der Grund dafür, mindestens genauso oft aber auch ein Unfall. Dann geht es um Sekunden. Doch bei der Anfahrt verlieren die Einsatzkräfte oft wertvolle Zeit, weil die Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Diese sollte im Idealfall bereits bestehen, bevor sich die Einsatzfahrzeuge durch Blaulicht und Signalhorn ankündigen. Dabei sollten Autofahrer auch auf die eigene Sicherheit achten: nicht abrupt bremsen oder hektisch ausscheren, sondern die Geschwindigkeit vorsichtig verringern und sich einen Überblick verschaffen, empfiehlt das DRK. Ein Spurwechsel oder der Halt am Fahrbahnrand müssen den nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig durch Blinken angekündigt werden.
Bei Stau auf einer zweispurigen Autobahn wird die Rettungsgasse in der Mitte gebildet, bei mehr als zwei Spuren zwischen der linken Spur und den jeweils rechten Spuren. Auch sollte die Rettungsgasse möglichst breit sein, da Rettungswagen, Feuerwehrautos und Bergungsgeräte meist recht sperrig sind. Und: Selbst wenn bereits ein Rettungsfahrzeug die Gasse passiert hat, können weitere folgen. Darum unbedingt eine Durchfahrt freihalten bis der Stau sich auflöst. Auch wenn es verlockend aussieht. Der Standstreifen ist als Rettungsgasse ungeeignet. Er ist auch nicht auf allen Autobahnen durchgehend ausgebaut und breit genug. Zudem gilt der Standstreifen laut Straßenverkehrsordnung nicht als Bestandteil der Fahrbahn. Er darf nicht von Fahrzeugen befahren werden, auch nicht im Stau.
Diese Regeln gelten übrigens auch im Stadtverkehr. Bei roten Ampeln darf unter Beachtung größtmöglicher Vorsicht in den Kreuzungsbereich hinein gefahren werden, wenn dies den Weg für Einsatzkräfte frei macht. Dies gilt auch bei Blitzampeln. Gegebenenfalls sollten Autofahrer sich Zeit und Ort notieren, auch die Telefonnummer eines Zeugen oder das Kennzeichen des Rettungswagens können helfen, um im Fall einer Strafanzeige Einspruch einzulegen.
In der Stadt und auch auf Landstraßen sollten Verkehrsteilnehmer rechtzeitig an den Straßenrand, auf Parkplätze oder Haltebuchten ausweichen wird, sobald das Einsatzfahrzeug hörbar, aber noch nicht in Sicht ist. Auch hier ist wieder die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu beachten. Darum niemals in unübersichtlichen Kurven halten. Lieber einige Meter weiter an einer übersichtlicheren Stelle.
Langsames Fahren ist übrigens kein Indiz dafür, dass der Rettungswagen nichts zu tun hat. Ein Rettungswagen mit Blaulicht ist immer in Eile. Fährt es langsam, kann das bedeuten, dass sich ein Patient im Auto befindet, der versorgt werden muss. Scharfe Bremsmanöver und ruckartiges Anfahren sind dann nicht möglich. Deshalb auch langsamen Rettungsfahrzeugen mit Sondersignal immer den Weg frei machen.
Foto: Pixabay; Grafik: TÜV Süd