Neues BER-Schallschutzurteil: Deutlich mehr Geld für Anwohner
Nach stundenlanger Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) dazu verpflichtet, Schallschutz auch für bisher verweigerte Räume zu bezahlen. Nach dem am Dienstag gefällten Urteil müssen nun auch Räume in den Wohngebäuden von Anwohnern in der Nähe des neuen Flughafens BER in das Schallschutzprogramm einbezogen werden, in denen am Tage der Schutz der Kommunikation geboten ist – also Räume, die dem Wohnen dienen. Solche Räume sind Wohnküchen, Wohndielen, ein Wintergarten oder ein ohne Baugenehmigung als Kinderzimmer ausgebauter Spitzboden. Keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben Kläger hingegen für eine Außendämmung anstelle der von der Beklagten vorgesehenen Innendämmung.
Ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht nach Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nur für Räume, welche Wohn- oder Aufenthaltsräume sind. Für einen Raum, der überwiegend als Hauseingangsbereich und nur untergeordnet als Arbeitszimmer dient, hat das Oberverwaltungsgericht keine Schutzbedürftigkeit gesehen. Der Sprecher der SPD-Fraktion für BER-Angelegenheiten, Helmut Barthel, begrüßt das Urteil. "Damit werden wesentliche Aspekte des Landtagsbeschlusses zu den Vollzugshinweisen umgesetzt (Drucksache 06/6562-B). Für mich ist unverständlich, warum die Flughafengesellschaft sie bisher ignoriert und nicht umgesetzt hat, sondern immer erst ein Gericht braucht, das ihm seine Aufgaben ins Stammbuch schreibt. Damit erzeugt das Unternehmen keine Akzeptanz bei den Anwohnern, sondern berechtigten Frust. Der Rechtsweg ist für die Betroffenen bekanntlich langwierig und teuer. Ich erwarte, dass sie jetzt schnell den ihnen zustehenden Schallschutz erhalten.“
Auch die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Tina Fischer, wertet das Urteil als Erfolg für die Anrainer des Flughafens Schönefeld. "Das kleinliche Feilschen der Flughafengesellschaft um wenige Zentimeter und Quadratmeter hat nun hoffentlich ein Ende. Das Unternehmen muss einsehen, was das Land Brandenburg und der Landtag seit langem sagen: Um langfristig Erfolg zu haben, braucht der BER auch die Zustimmung der Menschen in seinem näheren Umfeld. Guter Schallschutz ist kein Luxus und keine Großzügigkeit, sondern eine Selbstverständlichkeit.“
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