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Park-Irrtümer und ihre Folgen

Für viele Autofahrer ist die Parkplatzsuche purer Stress. Doch auch wenn sie endlich eine Lücke gefunden haben, sind Bußgelder oft nur einen kleinen Fehler entfernt. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, kennt die häufigsten Park-Irrtümer. Er erklärt in der angefügten und untenstehenden Presseinformation unter anderem, warum Parklücken zu reservieren eine Straftat darstellen kann, ob bei defekten Automaten gratis geparkt werden darf und wann das Abstellen des Autos auf der linken Straßenseite erlaubt ist.

„Ich parke einfach links, die Straße ist ja breit genug.“ Ein Irrtum, der teuer werden kann! Nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken grundsätzlich nur auf der rechten Straßenseite erlaubt. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro. In Einbahnstraßen sieht die Regelung anders aus, hier darf ausnahmsweise auch links geparkt werden, da keine entgegenkommenden Fahrzeuge zu erwarten sind. Tom Louven erklärt eine weitere Ausnahme: „In verkehrsberuhigten Zonen kann man sein Auto links entgegen der Fahrtrichtung parken – allerdings nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen.“

Parklücken reservieren

Sich als Fußgänger in eine Parklücke zu stellen und diese für jemand freizuhalten, kann nicht nur für Unmut bei anderen Autofahrern sorgen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Hierbei kann nicht nur ein Bußgeld anfallen. von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Das Freihalten kann unter Umständen auch als Straftat in Form einer Nötigung gewertet werden, ebenso das langsame Zufahren auf die blockierende Person, um diese zur Seite zu drängen. Neben drei Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot sieht das Strafgesetzbuch für eine Nötigung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor“, erklärt der Anwalt.

Samstag – ein Werktag?

Viele Autofahrer müssen am Samstag (Sonnabend) nicht arbeiten und halten ihn deshalb für einen „freien Tag“. Doch der Sonnabend zählt rechtlich ebenfalls als Werktag. Wenn also ein Zusatzschild darauf hinweist, dass werktags ein Parkschein vonnöten ist, gilt das auch für den Samstag. „Die Regelung orientiert sich an einer allgemeinen Definition von Werktagen, nicht an individuellen Arbeitszeiten. Wer das ignoriert, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen“, warnt Tom Louven.

Gratis-Parken bei defektem Automaten

Ein kaputter Parkscheinautomat befreit nicht von der Pflicht, einen Parkschein oder eine Parkscheibe zu nutzen. „Fahrer müssen in der Umgebung nach einem funktionierenden Automaten suchen. Erst wenn keiner auffindbar ist, muss gemäß Paragraf 13 StVO die Parkscheibe genutzt werden“, so der Anwalt und ergänzt: „Die angegebene Höchstparkdauer ist dabei strikt einzuhalten. Ein Verstoß kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.“

Zettel am Scheibenwischer nach Parkunfall

Einen anderen Wagen beim Einparken zu touchieren, kann jedem passieren. Doch die falsche Reaktion kann drastische Konsequenzen haben. „Ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus, denn dies kann juristisch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sogenannte Fahrerflucht, darstellen – mit hoher Geldstrafe, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis“, erläutert Tom Louven. Die richtige Vorgehensweise: eine Wartezeit von etwa 60 Minuten einhalten und vor Verlassen der Unfallstelle die Polizei informieren.

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